Die von mir gespielte Musikrichtung hängt in erster Linie vom Anlass der Feier und den persönlichen Wünschen des Gastgebers ab. Natürlich habe ich auch persönliche Vorlieben, die sich aber in den meisten Fällen mit den Wünschen des Gastgebers decken.
Damit Sie an Ihrer Feier keine unangenehmen Überraschungen bezüglich der Musik erleben, findet immer ein persönliches Vorgespräch zwischen mir und dem Gastgeber statt. Ich freue mich, wenn ich Ihre Wünsche erfüllen darf. Deswegen haben Sie bei mir folgende Möglichkeiten, Ihre Musikwünsche zu äußern.
Musikwunschfragebogen
In dem Musikwunschfragebogen legen Sie fest, welche Musikrichtungen Sie bevorzugen und welche Sie ausschließen. Wichtig ist
hier, dass Sie mir mitteilen, welche Musikrichtungen Sie auf keinen Fall auf Ihrer Feier hören möchten. Mit Ihren Angaben im
Musikwunschfragebogen stelle ich ein Programm für Ihre Feier, oder Hochzeit zusammen. Ich arbeite
nicht mit vorgefertigten Playlisten, sondern passe die Musik spontan der Stimmung des Publikums an. Ich spiele auch nicht stur meine Musik ab, Musikwünsche der Gäste stellen für mich in den meisten
Fällen kein Problem dar und sind herzlich willkommen. Zur jeder Feier habe ich trotzdem immer das gesamte Musikrepertoire dabei und sind in der Lage, auf alle Wünsche Ihrer
Gäste einzugehen. Füllen Sie den Musikwunschfragebogen in aller Ruhe aus. Sie können auch Ihre Gäste fragen, welche Musikrichtungen Sie bevorzugen.
Hintergrundmusik bei Ihrer Hochzeit
Zum Sektempfang und während des Menus können Sie die passenden Klänge aussuchen zum Beispiel Klavier, Jazz oder dezente musik können Sie sich das Buffet schmecken lassen. Auch klassische Musik gehört zu unserem Repertoire und wird von den Gästen während des Essens oder zum Empfang als angenehm empfunden. In einer dezenten Lautstärke können Sie sich mit Ihren Tischnachbarn gut unterhalten. Natürlich gehe ich hier selbstverständlich auch auf Ihre eigenen Vorstellungen ein, so dass Sie die Hintergrundmusik zum Menü gerne auch selber aussuchen können. Gerne berate ich Sie im Vorfeld als auch vor Ort bei der richtigen Musikauswahl.
,,Ist die Feier privat, fällt keine GEMA Gebühr für die Feier an“.
(Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00 | Quelle: Ratgeber Recht)